Wenn Schwindel und Rechtsverstöße enthüllt und die Beteiligten überführt werden, ist es für eine wahre Demokratie und wahre Rechtsstaatlichkeit zwar nützlich, in Deutschland macht man sich aber jedoch sozusagen zur Zielscheibe der „Machthaber“. Das erstreckt sich auf alle Lebensbereiche und auf alle Ebenen.
Aus rechtsstaatlicher Sicht also ein Armutszeugnis.
Sämtliches, auch das der anderen Rubriken in diesem Blog, hängt nachweislich zusammen.
Es sind skandalträchtige Vorkommnisse diverser Abteilungen u. a. der Finanzbuchhaltung, der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu verzeichnen. Transparenz und Gesetze werden durch Willkür und eine Art Mystifikationen blockiert.
Um konkrete Beispiele zu nennen:
Seitens der berufsständischen Versorgungseinrichtung Schleswig-Holstein (Anstalt des öffentlichen Rechts) wird nachweislich bewusst und vorsätzlich wahrheitswidrig berichtet, Fakten und Tatsachen verdreht und vertuscht.
Sie als Bürger bitten die Behörde folglich um Einsicht in die Akten und Unterlagen.
Anmerkung: Das sind Akten und Unterlagen, die über Jahre über Sie bei der Versorgungseinrichtung geführt werden. Das steht Ihnen per Gesetz zu. Das Recht auf Akteneinsicht hat eine verfassungsrechtliche Grundlage und umfasst gleichzeitig u. a. das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
Die Akteneinsicht bleibt allerdings für die Beschuldigten nicht ohne Konsequenzen, denn sie haben nachweislich bewusst wahrheitswidrig berichtet und geschwindelt.
Zuständig sind u. a. ein Sven Gurek, eine Julia Francke und ein Harald Spiegel. Erstmal wird die Angelegenheit über Monate verschleppt und jede/r versucht die eigene Haut zu retten. Dann wird Ihnen schlichtweg der Zugang zu Ihren eigenen Unterlagen geblockt.
Beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ist ein Herr Dominik Völk die zuständige Aufsichtsperson. Manchmal fragt man sich, wie die eine oder andere Person überhaupt eine Anstellung bei einem „Ministerium“ findet.
Abgesehen davon, dass Herr Dominik Völk insgesamt keinen Überblick hat, hantiert er von einer Ausrede zur anderen. Es vergehen wieder Monate und es passiert nichts. Sie bitten die Angelegenheit der Leitung vorzulegen. Dann schreibt Ihnen eine Frau Claudia Schwabe aus dem Sozialministerium, dass die Akten Ihnen „per Email“ nicht übersandt werden:
Beweis: Originaltext: Aus datenrechtlichen Gründen kann Ihnen der Inhalt der dortigen Versorgungsakte nicht elektronisch per Email übermittelt werden.
Sie schreiben Frau C. Schwabe sofort an, wenn nicht per Email, warum werden die Unterlagen nicht postalisch übersandt? Die Adresse liegt den Beteiligten vor. Es passiert wieder nichts und es wird dann gemauert. Sie teilen schlussendlich mit, persönlich vorbeizukommen, um die Unterlagen entgegen zu nehmen. Es ist wieder still und passiert nichts. Sie kommen schlicht nicht an Ihre eigenen Unterlagen heran. Das Ministerbüro wird um Abhilfe gebeten.
Dann schreibt Ihnen Herr Dominik Völk, dass die Akten bei der berufsständischen Versorgungseinrichtung sei.
Beweis: Originaltext: die aktenführende Stelle ist das Versorgungswerk. Die von Ihnen gewünschte Akte wird im Versorgungswerk geführt.
Dass es gerade deshalb das Ministerium eingeschaltet wurde und weil eben dort, in der Versorgungseinrichtung, der Zugang willkürlich verhindert und verweigert wird, blendet Herr Dominik Völk aus. Diese Tatsache wird Herrn Dominik Völk erneut vor Augen geführt.
Herr Dominik Völk ist auf Tauchstation gegangen.
Die Unterlagen sind für Sie unverzichtbar. Sie besprechen die Angelegenheit juristisch und schalten das Gericht ein.
Zuständig beim Verwaltungsgericht Schleswig ist eine Frau Barbara Napirata. Jetzt wird noch amüsanter.
Es geht um ein Verwaltungsgericht in der BRD.
Teil 2:
Die Beteiligten der berufsständischen Versorgungseinrichtung müssen Ihnen also die Einsicht in Ihre dort nachweislich vorliegenden Akten und Unterlagen gewährleisten.
Die Ihnen zustehende Akteneinsicht bleibt allerdings für die Beteiligten nicht ohne Konsequenzen. Von allen Seiten wird folglich nachweislich versucht, dies zu verhindern.
- Der Frau Barbara Napirata (Verwaltungsgericht Schleswig) tragen Sie ausführlich vor, dass die Behörde der begehrten der dort nachweislich vorhandenen Akten außergerichtlich verweigert. Frau B. Napirata spielt erstmal Ahnungslosigkeit vor. Sie möchte “nicht“ wissen, in "wessen" Akten Sie quasi Einsicht nehmen wollen. Da Ihre direkte Einweihungsversuche bei Frau B. Napirata fehlschlagen, wird die Leitung eingeschaltet. Frau B. Napirata wird folglich zurechtgewiesen. Frau B. Napirata ist wieder handlungsfähig und ihr erster Versuch ist gescheitert.
- Frau B. Napirata gibt nachweislich Inhalte falsch wieder. Sie nötigt Sie auch, Ihr Recht auf Akteneinsicht sozusagen “zurückzunehmen“. Sie wird erneut zurechtgewiesen. Frau B. Napirata ist wieder handlungsfähig und ist auch dieser Versuch von ihr gescheitert.
- Frau B. Napirata bringt Versorgungseinrichtung, berufliche Organisation und sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts völlig durcheinander und schreibt kunterbunt und zusammenhanglos an Tatsachen vorbei. Sie muss erneut zurechtgewiesen werden. Frau B. Napirata ist wieder handlungsfähig und ist ihr erneuter Versuch ebenso gescheitert.
Es ist nun also höchste Zeit, dass es Ihnen schleunigst Zugang zu Ihren eigenen Unterlagen ermöglicht wird!
Nochmals, das sind Akten und Unterlagen, die über Jahre über Sie bei der Versorgungseinrichtung geführt werden, dort nachweislich vorliegen und Sie Einsicht begehren. Es werden Ihnen auch sonst Unterlagen vorenthalten. Das steht Ihnen per Gesetz zu. Das Recht auf Akteneinsicht ist verfassungsrechtlich festverankert.
Was Frau Barbara Napirata jetzt zusammenzubasteln versucht, ist nicht nur sträflich und verfassungswidrig, sondern an Peinlichkeit nicht zu überbieten.
Frau B. Napirata möchte nun Ihren Prozesskostenhilfeantrag "ablehnen".
Warum?
Weil Ihr Begehren keine Aussicht auf Erfolgt hat.
Warum?
Es würde “laufend kein Verwaltungsverfahren“ geben, folglich würden Sie quasi auch kein Recht auf Einsicht in Ihre Unterlagen haben.
Beweis (s. u.): SH24
Beim Ministerium für Justiz in Schleswig-Holstein ist u. a. eine Frau Melanie Jochimsen zuständig.
Teil 3:
Das Gericht wird seitens der Behörde (Sven Gurek, Julia Francke und Harald Spiegel) nachweislich weiter hemmungslos angelogen. Sie konfrontieren die Beteiligten mehrfach damit, ohne Erfolg. Schlussendlich fordern Sie die Beteiligten auf, ihre Angaben unter Eid zu versichern.
Beweis: SH25
Es ist auf einmal still. Frau J. Francke ist nun sozusagen verschwunden & der Rest wie vom Erdboden verschluckt.
Einfach peinlich.
Frau Barbara Napirata (Verwaltungsgericht Schleswig) agiert inzwischen nicht nur als Sprachrohr der Behörde, sondern tobt sich ungehemmt aus und es gibt kein Halten mehr für sie. Als ob das Gericht sozusagen ihr Privathaus wäre.
Ein weiteres Beispiel:
Sie als Bürger sollen zu einem Sachverhalt Stellung nehmen. Frau B. Napirata hat aber bereits schon längst vorher ihre “Entscheidung“ zugunsten der Behörde fertig.
Frau B. Napirata wartet Ihre Stellungnahme nicht ab und “entscheidet“ willkürlich. Sie machen Frau B. Napirata sofort darauf aufmerksam, vergeblich. Sie schalten die Gerichtsleitung ein, ohne Erfolg. Sie werden beleidigt und bekommen mitgeteilt, dass die Sache abgeschlossen sei und Ihre Schreiben nicht mehr beantwortet werden.
Sie als Bürger sind aber im Recht und lassen sich nicht einschüchtern.
In letzter Konsequenz legen Sie die Unterlagen nach rechtlicher Beratung der zuständigen Polizeibehörde vor.
Frau B. Napirata bekommt kalte Füße und erst dann erhalten Sie folgendes peinliches Schreiben der Frau B. Napirata, nun mit anderen Tönen.
Beweis: SH26
Frau B. Napirata bittet Sie, sie zu “entschuldigen“.
Wer möchte bitte schön solche Kriminalität, Schwindel und Betrug auch noch entschuldigen?
In vielerlei Hinsicht dumm, dreist und kriminell für die Beschuldigte: Frau B. Napirata gibt sozusagen zu, dass die Stellungnahme von Ihnen für sie ohnehin keine Rolle gespielt hätte, denn ihre “Entscheidung“ war schon fertig stand UND nun obendrein, dass sie diese nicht einmal abgewartet haben will.
Für Frau B. Napirata ist allerdings richtig dumm gelaufen, dass ihre vorgefertigte "Entscheidung" bereits abgesandt wurde und die Abläufe aufgeflogen sind.
Die Rede ist hier von einem “Verwaltungsgericht“ in Deutschland.
Teil 4:
Sie als Bürger haben eine Frist versäumt, die Sie nicht zu verschulden haben. Es steht Ihnen somit zu, dass das Verfahren in den vorherigen Stand wieder eingesetzt wird. Das bedeutet, dass die Schritte von Anfang wiederholt werden müssen und Sie die Möglichkeit bekommen müssen, Ihr Vorbringen einzureichen und das Gericht dann entscheiden muss. Sie stellen somit fristgerecht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das Gericht hat per Beschluss über Ihren Antrag zu entscheiden, wogegen Sie sich auch noch wehren können. Der entsprechende Beschluss wird umgangen und es wird Ihnen auch sonst infolge sozusagen ein Rechtszug weggenommen.
Monate später möchte Frau Barbara Napirata vom Verwaltungsgericht Schleswig dann “mündlich“ verhandeln. Vor dem Gericht sitzt nun die Frau Julia Francke von der berufsständischen Versorgungseinrichtung (Anstalt des öffentlichen Rechts). Die Abläufe sind dann nicht nur abstoßend und kriminell, sondern einfach zum Piepen.
Beweis: SH27
Da das Gericht seitens der Behörde (Julia Francke und Co) nachweislich hemmungslos angelogen wurde, haben Sie als Bürger schon Monate vorher in letzter Konsequenz den Beweisantrag gestellt, , dass Frau Julia Francke und Co ihre Angaben unter Eid versichern (SH25).
Fortsetzung folgt.