Unabhängigkeit oder Narrenfreiheit I

Zwischen

1. der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Körperschaft des öffentlichen Rechts, zuständig: Maria Behrenbeck & Klaus-Hennig Sterzik) &

2. der Abteilung Zulassung, Berufung und Praxisberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Körperschaft des öffentlichen Rechts, zuständig: Bettina Fanselow, Daniel Jacoby & Andre‘ Zwaka)

werden regelmäßig Informationen ausgetauscht und über den Inhalt jenes Beschlusses korrespondiert. Alle o. g. Beteiligten kennen also sowohl den Beschluss als auch dessen Inhalt. Eingegangenen Klageschriften sind unverzüglich an die Abteilung weiterzuleiten.

Nach außen verschweigen sie dies bewusst und berichten wahrheitswidrig. Außergerichtliche Bemühungen bleiben erfolglos. Gerichtlich werden exakt zwei Punkte aufgezählt und die Beteiligten aufgefordert:

A. Den Beschluss dem Gericht vorzulegen.

B. Falls sie seine Existenz leugnen, dann vor dem Gericht an eidesstaatlich versichern.

Die Beteiligten müssen jetzt die Wahrheit sagen, ansonsten müssen sie Konsequenzen fürchten. Der zuständige Richter beim Verwaltungsgericht heißt Alberts. Er ist von Anfang an bemüht, das Verfahren in den Sand zu setzen. Es sind auch sonst diverse Unregelmäßigkeiten zu verzeichnen. Alle Vertuschungsversuche werden mit Fakten und Dokumenten sofort widerlegt.

Was passiert jetzt?

Herr Alberts legt sich dann sein eigener persönlicher „Tatbestand“ zurecht und bastelt ein „Urteil“ zugunsten der Behörde zusammen. Herr Alberts verändert schlichtweg den Inhalt der Klageschrift und gibt ihn auch unvollständig wieder.

Er schreibt tatsächlich: „der Kläger begehrt mit seiner am 16.12.2019 erhobenen Klage wörtlich, die Beklagte zu verpflichten, den ihr vorliegenden Beschluss sofort dem Gericht vorzulegen.“.

Das ist alles.

Wo ist der Rest der Klageschrift abgeblieben?

Das ist die Klageschrift:

Beweis (s. u.): SH1

Und das schreibt Herr Alberts:

Beweis: SH2

Die Klage beinhaltet nämlich die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung der Behörde vor dem Gericht. Herr Alberts lässt einfach diesen Kern der Angelegenheit weg und fällt „im Namen des Volkes“ ein „Urteil“. So entstehen also in Deutschland „Urteile“.

Vor dem Gericht erscheint dann ein Herr Klaus-Henning Sterzik.  Er gibt dann entspannt an: Der Beschluss „existiere nicht“.

Beweis: SH2

Dies versichert Herr K-H. Sterzik aber nicht, wie beantragt, eidesstaatlich, weil seine Aussage eine Lüge ist. Konsequenzen braucht er nicht zu fürchten, denn Herr Alberts hat bereits "Vorarbeit" geleistet.

Weil das Strafgesetzbuch (StGB) sagt: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Seit über 3 Jahren versuchen die Beteiligten, sich mit dieser bewussten Falschaussage irgendwie durchzumogeln. Die Beteiligten wurden überführt. Vor dem Gericht wurde gelogen. Der angeblich „nicht“ existierte Beschluss taucht auf (über 3 Jahre!).