Unabhängigkeit oder Narrenfreiheit II

Bereits im Jahre 2014 treten nachweislich diverse Unregelmäßigkeiten und Verstöße bei der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein & der Landeszentralkasse aus Mecklenburg-Vorpommern auf. Abmachungen werden nicht eingehalten. Bemühungen und Aufklärungen der Verantwortlichen stoßen auf taube Ohren. Den abenteuerlichen Aktionen der Beteiligten wird gekonnt nicht auf den Grund gegangen

Beim Sozialgericht Kiel sind Herr D. Hengelhaupt (Direktor des Sozialgerichts) und eine Frau S. Hamdorf zuständig. Beide sind eher um das Vertuschen der Eskapaden bemüht. Es wird auch nur in eine Richtung „gearbeitet.

Dem Gericht wird am 12.11.2019 mitgeteilt:

1. Akteneinsicht steht aus.

2. Eidesstattliche Erklärung fehlt.

Beweis (s. u.): SH3

Ohne Erfolg.

Die Abläufe werden so dann gedreht und gebogen, wie es den Beteiligten passt. Ihre Angaben stimmen nachweislich vorne und hinten nicht.

Am 20. November 2019 wird folglich Einsicht in die Gerichtsakte beantragt, vergeblich.

Am 05. Dezember 2019 wird das Gericht daran erinnert, ohne Erfolg.

Am 19. Dezember 2019 wird das Gericht erneut daran erinnert, es passiert wieder nichts.

Am 29. Januar 2020 verfasst Herr Hengelhaupt in Kiel ein Schreiben nach Hamburg, Postabgabe 30.01.2021 (01. und 02. Februar ist das Wochenende). Die Akteneinsicht soll bis zum 05.02.2020 (Tag des Eingangs seines Schreibens) genommen sein.

Beweis: SH4

So fallen dann auch "Entscheidungen" zugunsten der Behörde.

So „funktionieren“ also Gerichte, hier sogar ein „Sozialgericht“, in Deutschland.

Die Rechtssicherheit sollte eigentlich das Merkmal eines Rechtsstaates sein.