Erdrückende Beweislage I

Der vorherige Vorstandsvorsitzende der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) wurde wegen Betrug abgesetzt. Sein Abgang sei von Amtsmissbrauch, Datenschutzverletzungen und Intrigen begleitet. Sein Hauptgeschäftsführer heißt Ralph Ennenbach. Er ist heute im Amt.

Weiterhin sind der Kassenärztlichen Vereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in Bad Segeberg skandalträchtige Vorkommnisse  nachzuweisen. Der Vorstand ist informiert. Es geht u. a. um Veruntreuung von Honorar, Unterschlagungen, verschwundenen Patientenunterlagen, Betrug uvm. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie & Senioren in Kiel ist die zuständige Aufsichtsbehörde.

1. Dem Ministerium werden Beweise und Unterlagen über die Eskapaden der Beteiligten vorgelegt. Das Ministerium teilt mit, dass das Ministerium nur die Rechtsaufsicht sei.

1a: Eine Frau Bettina Neke aus dem Ministerium erklärt sich für zuständig.

Sie schreibt (Originaltext):

"Die Aufsichtsfunktion wurde mir zugewiesen. Es handelt sich hierbei um Rechtsaufsicht über die Anstalt des öffentlichen Rechts, der KVSH, NICHT um eine Fachaufsicht über KVSH. Eine Fachaufsicht über die KVSH  gibt es NICHT. Anders als einer Fachaufsicht stehen der Rechtsaufsicht dabei nur eingeschränkte Prüfungsmöglichkeiten zu."

Demselben Ministerium werden weitere Beweise über die Delikte & Manipulationen  der Beteiligten der KVSH vorgelegt.

1b: Es meldet sich ein Herr Thomas Bellizzi aus dem Ministerium.

Er schreibt (Originaltext):

"Die Rolle des Ministeriums ist auf die reine Fachaufsicht beschränkt. Da nach Prüfung der Fachaufsicht kein Fehlverhalten vorliegt, ist eine Intervention des Ministeriums nicht möglich."

So glaubwürdig und kompetent sind also Mitarbeiter eines Ministeriums? Warum ist ein Ministerium auf solche Verlogenheiten angewiesen? Wäre es vielleicht nicht angebrachter, den Missständen auf den Grund zu gehen und die Beteiligten in Verantwortung zu ziehen? Das wäre auch im Interesse der Allgemeinheit.

2. Eine ideale Gelegenheit die Intrigen, Willkür und Missstände zu enthüllen. Im Jahre 2018 wird mehrfach direkt bei der KV-SH Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Der Antrag ist bei der KV-SH verschollen. Die Beteiligten werden nachweislich der Lüge überführt. Die KV-SH ist weiter bemüht, mit allen Mitteln die Akteneinsicht zu vereiteln. Dazu gehören Ausreden, wie z. B. man wisse nicht, welche Abteilung gemeint wäre usw. Alle Angaben der Beteiligten werden entkräftet. Einsicht wird weiter verhindert. Nach Rechtsberatung werden die Beteiligten am 08.08.2019 erneut explizit und konkret angeschrieben. Der Antrag wird auch separat den einzelnen Abteilungen zugestellt.

Beweis (s. u.): SH5

Es ist auf einmal still. Die Akteneinsicht ist mit Konsequenzen für die Verantwortlichen verbunden. Das Recht auf Akteneinsicht ist in Deutschland verfassungsrechtlich festgeschrieben. Jeder Bürger hat das Recht auf Akteneinsicht. Auch zur Geltendmachung und Verteidigung rechtlicher Interessen ist eine Akteneinsicht dringend erforderlich. Das zuständige Ministerium verschließt die Augen vor den Tatsachen. 

Aus rechtsstaatlicher Sicht ein Armutszeugnis.

Bis heute wird versucht, Transparenz und Gesetz durch Willkür und Tricks zu verhindern.