Nur kriminell oder auch rassistisch III?

Eine Reporterin berichtet:

Die Strategie der Neonazis in Mecklenburg-Vorpommern sei, dass diese u. a. der Presse gegenüber Zurückhaltung ausüben oder sich beispielsweise als eine harmlose Familie von nebenan anpreisen. Nazi-Märsche gehören zum Wochenendvergnügen.

Es stellt sich nun die Frage:

Sind diese Menschen nur auf den Straßen in Mecklenburg-Vorpommern, oder sind sie in dortigen Strukturen („Verwaltung“, „Justiz“ …) fest verankert und werden gedeckt?

Stellen Sie sich vor:

Hinsichtlich der Eskapaden der Beteiligten beweisen Sie Ihre Angaben. Statt diesen und nachweislich kriminellen Strukturen in den eigenen Reihen auf den Grund zu gehen, werden willkürlich Aktionen gegen Sie angezettelt. Wie diese dann ablaufen, ist unglaublich, aber wahr (später mehr dazu).

Sie haben das Recht und das Gesetz auf Ihrer Seite und verteidigen sich. Ihre Anträge und Rechtsmittel verschwinden in Mecklenburg-Vorpommern, während dieselben Beteiligten aus Mecklenburg-Vorpommern Sie ununterbrochen schikanieren, nötigen und belästigen. Sie sind der Kriminalität und der Willkür der Beteiligten schutzlos ausgeliefert.

Ja, wir leben in Deutschland.

Das enge Umfeld kriegt Sämtliches mit und kann diese bezeugen.

Sie schalten die Öffentlichkeit ein. Erst danach gelingt es Ihnen, die Beteiligten zu stoppen und sie erneut den kriminellen Handlungen und der Lüge zu überführen. Erst dann und quasi für die Augen der Öffentlichkeit meldet sich sodann oberflächlich eine Person aus Schwerin namens Bartel

Der Inhalt des Schreibens von Frau Bartel (eine Richterin aus Schwerin) stimmt von vorne bis hinten nicht (später mehr dazu). 

Es gibt auch nachweislich keinenrechtskräftigen Strafbefehl“.

Das Schreiben wird auf den „20.08.2021“ datiert.

Frau Bartel schreibt:

Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich innerhalb von 3 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu äußern".

Dieses Schreiben wird offiziell, auch für die Augen von Frau Bartel, aktenkundig am 23.08.2021 abgefertigt und am 24.08.2021 abgesandt.

Beweis (s. u.): MV19

Einem Gericht und einer Richterin ist es bekannt, dass nach § 41 II St. 1 VwVfG die 3-Tages-Fiktion gilt. Danach gilt, dass die Post am dritten Tag (Hier also 27.08.2021) nach der Aufgabe zur Post zugestellt ist.

Das bedeutet, dass Sie mindestens bis zum 30.08.2021 Zeit zur Stellungnahme haben müssen.

Am 26.08.2021 erlässt Frau Bartel ihren „Beschluss“.

Beweis: MV20

Die Verantwortlichen wurden damit konfrontiert. Auch dieser Fall wurde vertuscht. Jetzt urteilen Sie bitte selbst. Das hier ist auch kein Einzelfall.

Der „Beschluss“ von Frau Bartel ist auch auf den ersten Blick zu Ihren „Gunsten“. Was sich Frau Bartel & Co hier hinter verschlossenen Türen dann erlaubt haben und wie weiter skandalös gegen Sie aufzuhetzen und anzustiften versucht wurde, spottet jeder Beschreibung (Später mehr dazu).