Nur kriminell oder auch rassistisch II?

Stellen Sie sich vor, ihr Portemonnaie wird geklaut. Sie versuchen bei den entsprechenden Stellen die Tat anzuzeigen, so dass man dieser nachgeht und die Täter gefasst werden. Es stellt sich heraus, dass gerade diejenigen, die der Tat auf den Grund zu gehen haben, selbst Taschendiebe sind. Die Tat und Täter werden gedeckt. 

Die Leitung der Staatsanwaltschaft Schwerin heißt Barbara Bartels. 

Der Gipfel der Kriminalität und der Höhepunkt der Unverschämtheit der Verantwortlichen: 

Sie bekommen von einer „Staatsanwaltschaft“ in der Bundesrepublik Deutschland eine „Ladung zum Haftantritt“. Sie müssen quasi entweder sofort 3000 € zahlen oder zum Gefängnis gehen.

Beweis (s. u.): MV17

Die Angaben der Beteiligten stimmen nachweislich nicht und sind gelogen. Sie sind jedoch der Willkür und den hoch kriminellen Aktionen der Beteiligten schutzlos ausgeliefert. 

Ein Teil der Unterlagen und Beweise werden bei der Generalbundesanwaltschaft und beim Bundesjustizministerium eingereicht. 

Das ist noch nicht alles.

Die talentierte Mitarbeiterin „fahndet“ nach Ihnen.

Kontrollpersonen oder Kontrollinstanzen? Fehlanzeige.

Beweis: MV18

Wohin ist dieses Dokument  (MV18) zuzuordnen 

Närrisch? Rassistisch? Kriminell? Kombination von allem? 

Denn auch hier fehlt nachweislich jegliche Legitimation, Befugnis und Rechtsgrundlage.

Ihre Anträge, Rechtsmittel und Beschwerden werden bewusst und vorsätzlich verschleppt und missachtet. Der Zugang zu den Unterlagen und Beweisen werden weiter bewusst und vorsätzlich geblockt und vereitelt. 

Ist Mecklenburg-Vorpommern ein Sammelbecken für kriminelle & Rassisten geworden?

Was unternimmt die Bundesregierung dagegen? 

Was wird wohl der europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu all den Abläufen sagen?