Urteilen Sie bitte selbst IV

Vom 24.06.2013 - 02.08.2013 ist Ferienzeit in Mecklenburg-Vorpommern.

Bemühungen im Vorfeld fruchten nicht. Es wird gezwungenermaßen Antrag beim Gericht gestellt. Der Antrag wird verschleppt. Die ersten 3 Wochen der Ferien sind nun vorbei. Kinder und Elternteil haben Ferien, die Kinder werden aber dann von morgens bis abends in den Hort in Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben.

Am 12.07.2013 wird das Justizministerium umfassend informiert und um Hilfe gebeten. Am 17.07.2013 teilt das Ministerium mit, dass die Angelegenheit unmittelbar an den Dienstvorgesetzten, einen Herrn Jürgen Boll, weiterleitete. Weiter tut sich nichts. Das Anliegen wird weiter verschleppt. Anfragen und Bitten stoßen auf taube Ohren.

Am vorletzten Tag der Ferien, am 31.07.2013, schickt der vorbenannte "Dienstvorgesetzte" ein Schreiben heraus und möchte doch mal ein „Aktenzeichen“ haben.

Beweis: MV11

Das ist noch nicht alles. Circa ein halbes Jahr später möchte man „entscheiden“. Der Antrag wird „abgelehnt“, weil die Ferien nun vorbei wären. Die Kosten dafür werden dann vollstreckt.