Urteilen Sie bitte selbst II

5. Ein anwaltlicher Antrag auf einstweilige Anordnung im Eilverfahren wird am 29.11.2012 beim Amtsgericht Wismar eingereicht. Zuständig ist ein Herr Engel. Wir warten auf die Entscheidung. Über Wochen passiert nichts und ist auch nichts zu hören.

Wochen später, am 09.01.2013, wird so nebenbei im Rahmen eines völlig anderen Schreibens leise und beiläufig angerissen und inszeniert, dass es dazu angeblich einen „Beschluss“ vom "17.12.2012" geben würde.

Dies angeblicher „Beschluss“ ist aber niemandem bekannt und liegt auch nirgendwo vor.

Beweis (s. u.): MV6

Auch hier hat nachweislich Rechtsbeugung stattgefunden.

Was passiert jetzt?

Auf den Eilantrag vom 29.11.2012 wird am 09.01.2013 so dann, man beachte, erst nach Aufforderung, ein „Beschluss“ vom „17.12.2012“ ausgefertigt.

Beweis: MV7

Anzumerken ist, dass Schreiben oder Anträge der Gegenseite, die auch deutlich später eingehen, sofort und am selben Tag bearbeitet, beschieden und spätestens innerhalb von drei Tagen zugestellt werden.

Über den Verbleib des verschwundenen Geldes wird weiter geschwiegen.

6. Ein Kind leidet unter schwerer Lungenentzündung. Im Auftrag des Jugendamtes Nordwestmecklenburg, wo sich später herausstellt, dass die Gegenseite selbst persönlich dort beim Jugendamt arbeitet, wird jedoch ein gefälschtes Gesundheitszeugnis über den Gesundheitszustand des Kindes mit Lungenentzündung dem Gericht vorgelegt und der Zustand getäuscht.

Beweis: MV8

Zuständig ist ein Herr Engel. Er wird konkret und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht. Das stört ihn nicht. Er bedient sich mit einem nachweislich gefälschten Gesundheitszeugnis und es wird durchgewinkt.

Danach wurde versucht alles andere in  jedwedem  Zusammenhang, auch selbst seitens der Ermittlungsbehörden, rückhaltlos zu vertuschen.