Behörden- und Justizskandale VI

In einem Rechtsstaat ist das Handeln der Machthaber durch Gesetze beschränkt und geregelt. Dadurch soll staatliche Willkür verhindert werden.

Ist das in Deutschland gewährleistet?

Nein. Vor allem dann nicht, wenn die Übeltäter aus den eigenen Reihen der Beteiligten stammen. 

Um einen konkreten Fall zu nennen:

Sie haben es gewagt, Missetaten der Beteiligten auf höchsten Ebenen offen zu legen und sie zu überführen. Folglich werden Sie sozusagen zur Zielscheibe gemacht.

Dazu gehört auch, dass Ihnen willkürlich kunterbunt Polizeibeamten vor die Tür geschickt werden, um Sie zu „verhaften“. Bei der Justizkasse Hamburg hat ein Herr Jens Hardenkopf die zuständige Leitung inne.

Es tauchen über mehrere Tage mehrere Male nach Belieben Polizeibeamten, teilweise mit einem Sprinter, auf.

Ihre Grundrechte, wozu auch z. B. die Privatsphäre gehört, spielen für die Beteiligten keine Rolle. Sie werden nachweislich willkürlich genötigt, drangsaliert, diskriminiert, beleidigt und diskreditiert.

Von der Polizei meldet sich ein Herr Michael Rehmet vor dem Gericht. Er ist vollumfänglich informiert. Herr Micheal Rehmet schreibt dem Gericht z. B. dann aber tatsächlich, er wisse nicht, worum es gehen würde und er kenne Ihre Anschrift nicht.

Ein Beispiel aus dem Jahre 2019:

Beweis (s. u.): HH25

Das ist dann auch alles, was für Sie hinterlassen wird.

- Sie schalten hiernach die Leitung der jeweiligen Dienststelle ein und bitten um Abhilfe, vergeblich.

- Sie schalten die zuständige Aufsichtsbehörde, Behörde für Inneres und Sport, ein und bitten um Abhilfe, ohne Erfolg.

- Sie schalten das Gericht ein. Der zuständige Richter versucht nachweislich, die Angelegenheit zu vertuschen und das Verfahren zu vereiteln.

- Sie suchen die Öffentlichkeit, mit Erfolg.

Die Beteiligten hatten nachweislich einen „Beschluss“ vorgetäuscht und hatten vor, Sie zu „verhaften“. Ein weiterer Skandal.

Nur durch die Einschaltung der Öffentlichkeit gelingt die Überführung der Beteiligten.