Lassen Sie uns weiterhin die Glaubwürdigkeit Hamburgs testen I

Sie werden nachweislich willkürlich und unter Vorspieglung falscher Tatsachen angegriffen. Sie verteidigen sich. Es ist ebenso zu beweisen, dass beim Zentrales Melderegister der Hansestadt Hamburg zu Ihrem Nachteil gelogen und geschwindelt wird.

Sie haben per Gesetz Anspruch auf Auskunft (BMG u. a.).  

Sie verlangen Klärung, Auskunft und v. a. Konsequenzen für die Beschuldigten.

Ein Herr Michael Bahr und ein Herr Tim Effe sind zuständig.

1. Es wird gemauert.

Die Beteiligten legen nachweislich unvollständige Unterlagen dem Gericht vor. Sie verlangen die vollständige Vorlage der Unterlagen.

2. Es wird schlicht mitgeteilt, dass die Beschuldigten dies nicht tun wollen.

Die Beteiligten verfügen nachweislich über eigene Verwaltungsvorgänge. Sie bitten um die Vorlage der Verwaltungsvorgänge.

3. Es wird mitgeteilt, dass die Beschuldigten dies ebenso nicht tun wollen.

Sie nennen exakt Zeugen für Ihre Angaben.

4. Es wird Ihnen mitgeteilt, dass die Zeugen nicht angehört und nicht geladen werden.

Da die Beteiligten weiterhin nachweislich bewusst die Unwahrheit sagen, stellen Sie den Beweisantrag auf Abnahme der eidesstaatlichen Versicherung.

5. Auch hier stellen sich die Beteiligten sozusagen dumm. Es wird versucht Ihren Beweisantrag zu umgehen, Ihre Rechte zu vereiteln, eigene Eskapaden und Verstöße zu vertuschen und sie nicht enthüllen zu lassen.

Beweis (s. u.): HH44

Warum drücken sich die Beteiligten davor? Wer eine solche Versicherung vor einem Gericht falsch abgibt, wird nämlich u. a. mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Geht es hier um Wahrheits- und Rechtsfindung oder Vertuschung und Rechtsvermeidung?

Dürfen eigentlich Gerichte den Behörden sozusagen unter die Arme greifen, wenn sie es alleine nicht zu vertuschen schaffen?

6. Über Ihre Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt in Berlin, ist das Zentrale Melderegister der Hansestadt Hamburg bereits während Ihrer Mahnwache vollumfänglich informiert. 

Welche Zusammenhänge liegen hier, zwischen dem Bundeskanzleramt in Berlin und dem zentralen Melderegister von Hamburg, vor?