Es stinkt zum Himmel IV

Zu Ihrem Nachteil wird gelogen, betrogen und Sie werden auch nachweislich mutwillig sowie unter Vortäuschung falscher Tatsachen angegriffen. Sie verteidigen sich. Das schmeckt den Beteiligten nicht, denn Sie haben das Recht und das Gesetz auf Ihrer Seite und das passt den Beteiligten sozusagen nicht in den Kram.

Um konkrete Beispiele zu nennen:

1. Ihr Vorbringen wird umgangen. Sie legen Beweise vor und beantragen, hier z. B., die Hinzuziehung entsprechender Akte:

Beweis (s. u.): HH38

Diese Tatsache wird gekonnt umgangen. Warum?

Weil die Akte ebenso den gesamten Aktionen der Beteiligten den Boden unter den Füßen wegziehen würde.

2. Nach Belieben wird zu Ihrem Nachteil vor dem Gericht nicht nur gelogen, sondern Sie werden nachweislich diskriminiert, diskreditiert und rassistisch anmutend beleidigt. Auskunft und Zugang zu den Unterlagen werden Ihnen willkürlich blockiert. Ihre elementaren und existenziellen Grundrechte werden ebenso mit Füßen getreten. Sie beanstanden diese mit Vorlage von Fakten und Dokumenten und wenden sich an die Verantwortlichen.

Daraufhin erhalten Sie dieses Schreiben von Herrn Linker:

Beweis: HH39

Nach rechtlicher Beratung zählen Sie die Punkte und Abläufe erneut über 21 Seiten detailliert auf und legen Sie diese mit entsprechenden Fakten und Beweisen den Verantwortlichen vor. Dann erhalten Sie folgendes Schreiben:

Beweis: HH40

Der erste Satz dieses Schreibens ist Unfug. Natürlich steht Ihnen dies per Gesetz zu. Und im zweiten Satz heißt, dass Ihr Vorbringen „zu pauschal“ und „nicht einlassungsfähig“ wäre. Dabei ist zu bedenken, dass Sie Ihr Vorbringen hinsichtlich der Eskapaden exakt und detailliert aufgelistet und entsprechende jeweils Belege eingereicht haben.

3. Sie werden erneut und weiter angegriffen. Sie lassen sich rechtlich beraten und legen gegen den Beschluss des 1. Rechtszugs fristgerecht Rechtsmittel ein. Das schreibt Ihnen Herr Linker:

Beweis: HH41

Auch das ist Unsinn. Selbstverständlich ist Ihnen hier das Recht auf Einlegung des Rechtsmittels gewährt.

4. Es wird seitens der Beteiligten zu Ihrem Nachteil nachweislich weiter gelogen, dass sich die Balken biegen. Die Zuständigen heißen u. a. Linker und Schmidt. Die Beteiligen werden bei ihren abenteuerlichen Aktionen abermals überführt.

Was passiert jetzt?

Die Beschuldigten sind nun quasi um Schadensbegrenzung bemüht.

Es wird versucht, Ihr eingereichtes und entscheidungsrelevantes Rechtsmittel zu vereiteln.

Wie?

Den Fantasien der Beteiligten sind keine Grenzen gesetzt.

Herr Linker schreibt Ihnen, Sie hätten die Frist versäumt.

Warum?

Weil er Ihnen den Beschluss nicht zugestellt hat. Er führt dann tatsächlich aus, dass er den Beschluss „öffentlich“ zugestellt hätte. Das bedeutet:

Für einen Beschluss, den Sie nicht erhalten haben, sollen Sie die Frist versäumt haben.

Beweis: HH42

Schwindel und Tricksen sind schon schlimm genug. Aber, wenn die Einfältigkeit und eine Art Torheit dazu kommen, setzt dem Ganzen die Krone auf.

Anzumerken ist, dass Herr Linker über die gesamte Zeit Sie anschreibt, Ihnen Post zustellt und alles andere vor dem besagten "Beschluss" und auch danach ausschließlich persönlich zustellt.

Die Aktionen der Beteiligten sind höchst peinlich und die Abläufe zirkusreif.