1. Im Verfahren vor dem Sozialgericht in Kiel ist eine Frau S. Hamdorf zuständig. Sie legen Frau S. Hamdorf Beweise vor, dass Ihnen gerade der Zugang zu den Unterlagen, die Sie zwecks Ihrer Verteidigung dringend benötigen, seitens der Beteiligten bewusst geblockt wird, ohne Erfolg.
Frau S. Hamdorf stellt sich sozusagen auf taub.
2. Um sich der Rechenschaft zu entziehen, wird seitens der Beteiligten der Kassenärztlichen Vereinigung Pingpong gespielt. A sagt, B ist zuständig, B sagt, C ist zuständig, C sagt, A ist zuständig, B sagt, kenne ich nicht, A ist zuständig … . Es herrschen chaotische Zustände.
Sie erhalten Schriftsätze von den jeweiligen Abteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Beweis (s. u.): SH21
Sie erwidern diese auch entsprechend an die Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Da Ihre Schriftsätze und auch die Klageschrift entweder nicht an die zuständige Abteilung weitergeleitet oder bewusst von den unzuständigen Beteiligten einkassiert werden, wenden Sie sich nach rechtlicher Beratung an die Aufsichtsbehörde.
Eine Frau Bettina Neke vom Ministerium für Soziales, GJF&S in Kiel ist zuständig. Frau B. Neke schiebt die Verantwortung dann auf die Mitarbeiter der Zentrale der Servicestelle KVSH. Diese sollen quasi schuld daran sein.
Frau B. Neke schreibt Ihnen:
Beweis (Originaltext): Ich kann und werde in meiner Funktion als Rechtsaufsicht nicht beurteilen, wie die zentrale Servicestelle der KVSH im Einzelfall agiert hat.
Auf den höheren Ebenen wird nachweislich systematisch gelogen und geschummelt, die Aufsichtsbehörde redet sich aus, aber schuld sollen die einfachen Mitarbeiter der Zentralen Servicestelle sein.
3. Im Falle der eingereichten Klage wird seitens der Beteiligten mit allen Mitteln versucht, sich ebenso der Rechenschaft zu entziehen. Alles andere, was Sie an die Kassenärztliche Vereinigung schicken, wird der zuständigen Person und Abteilung vorgelegt.
Nur die Klage wird versucht zu vereiteln und nicht bearbeitet. So wird nicht nur die Bearbeitung verhindert, sondern auch Rechenschaften umgangen. Sie weisen mehrfach darauf hin, vergeblich. Zuständig beim Landessozialgericht in Schleswig ist u. a. ein
Herr Blöcher.
Frau S. Hamdorf
vom Sozialgericht ist inzwischen im Wirkungsfeld von Herrn Blöcher beim Landessozialgericht.
Das Chaos und z. T. die hockriminellen Zustände nehmen nun ihren Lauf.
Die Rede ist hier von einem "Landesozialgericht" in Deutschland.