Behörde oder eine korrupte, kriminelle und neofaschistische Vereinigung I?

Wenn Sie nach Neonazi-Orten suchen, suchen Sie nach Wismar, Jamel und Grevesmühlen im Landkreis Nordwestmecklenburg.

Es ist auch zu beweisen, dass in diesen Orten in entscheidenden Positionen hochkriminelle Beteiligte aktiv sind.

Wie stark noch fallen andere Behörden und Institutionen in Deutschland, außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, darauf herein, ohne auch nur ansatzweise jene kriminelle Energie zu erahnen, die hinter den Beteiligten in Mecklenburg-Vorpommern steckt.

Konkrete Beispiele:

Eine Frau Anne Mahler aus Wismar (Freundin der Beschuldigten) ist bemüht, sich für zuständig zu erklären:

1. Sie konfrontieren Frau Anne Mahler (Freundin der Beschuldigten vom zuständigen "Jugendamt”) aus Wismar mit folgendem Beweismittel:

Beweis (s. u.): MV58

2. Sie konfrontieren Frau Anne Mahler (Freundin der Beschuldigten vom zuständigen "Jugendamt”) aus Wismar mit folgenden Fakten und Tatsachen:

Beweis: MV82

Die "talentierten"

Frau Anne Mahler und v. a. eine Frau Kirstein

(Vom Landkreis Nordwestmecklenburg mit dem Nazidorf)

erscheinen vor dem "Amtsgericht Wismar”, wenn man überhaupt von einem "Gericht" sprechen kann, und lügen gegen Sie als Bürger wie gedruckt, unterschlagen Fakten und Tatsachen und genießen eine Art Narrenfreiheit.

3. Sie konfrontieren

Frau Anne Mahler aus Wismar

mit ihren Lügen vor dem o. g. “Gericht” und legen ihr weitere Details über sie und ihre Kollegin, Frau J. Kirstein, vor, nämlich: 

Frau J. Kirstein, Zimmer B1.14,

Rostocker Str. 76, 23970 Wismar.

Sie geben ihr auch das Aktenzeichen bekannt.

Auch die Telefonnummer und die Faxnummer legen sie ihr vor.

4. Das ist die "Antwort" der Frau A. Mahler & J. Kirstein (Sie wisse quasi von "Nichts"...):

Beweis: MV83

5. Während hier seitens der Beschuldigten aus dem Osten der Republik nachweislich systematisch gelogen und betrogen wird, werden Sie als Bürger regelrecht drangsaliert, belästigt und genötigt.

6. Es gibt beim Nazidorf bei Wismar ein "Gericht". Es nennt sich "Amtsgericht" Wismar.

Die Strategie der o. g. Kriminellen und der Neo-Faschisten aus Ostdeutschland ist inzwischen so, dass sie nachweislich systematisch lügen und betrügen. Sie spielen dann diese dem o. g. "Gericht" (Wenn man überhaupt von einem "Gericht" reden kann) zu.

Sie verpacken dann ihre hochkriminellen Zustände, delinquenten Handlungen, Lügen und neofaschistisch anmutenden Abläufe in einem "Beschluss", der dann nachweislich vorne und hinten mit Schwindel, Falschaussage, Desinformation und illegalem Inhalt gespickt ist.

Und die "Justiz" ist im Übrigen "unabhängig".

Dann Mahlzeit.

So viel Kriminalität und Betrug, die innerhalb des „Justiz“ in Deutschland (in Ostdeutschland zudem neofaschistische Einstellungen) existieren, gibt es nicht einmal in einem sozialen Brennpunkt einer Großstadt in Deutschland.

7. Beim o. g. "Gericht", wenn man überhaupt von einem "Gericht" sprechen kann, ragt ein "Richter", ein Herr Burger, "besonders" hervor.

Dem "schlauen" 

Herrn Burger

(Wismar beim Nazidorf)

legen Sie Beweise vor, dass die "klugen"

Frau A. Mahler und J. Kirstein (Wismar beim Nazidorf)

(Zimmer B1.14, inzwischen Werkstr. 2., 23970 Wismar)

einerseits als "Zeugen" in derselben Angelegenheit vor dem "Gericht" erscheinen und andererseits wollen sie "nichts" wissen, "nicht" zuständig sein und auch keine "Auskunft" erteilen.

Der taube

Herr Burger

ist obendrauf mit Blindheit geschlagen

Ja, wir reden über Deutschland. Ist dieser Herr, Herr Burger ("Richter" beim Nazidorf in Wismar), selbst ein Neo-Faschist?

8. Auf das verlogene und kaschierende Schreiben des Duos,

A. Mahler und J. Kirstein (Werkstr. 2, 23970 Wismar),

hin, in welchem diese behaupten, "nicht" zuständig zu sein, "nichts" zu wissen und auch "keine" Auskunft erteilen zu können (MV83), enthüllen Sie ihre weiteren Lügen und beschämenden Aktionen.

Sie konfrontieren die "besonders fähigen" Damen nämlich mit folgendem Beweismittel:

Beweis: MV85

(Schreiben beim "Gericht", wo die Dame, Frau Kirstein, als "Zeugin" erscheint).

9. Hintergrund ist, dass eine Person, die über ostdeutsche Clans und Netzwerke eine Anstellung beim sog. „Jugendamt“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) erlangt hatte, sich auch noch „Unterhaltsvorschüsse“ erschlichen hatte.

Die hochkriminelle Truppe aus Ostdeutschland hat nämlich bewusst und vorsätzlich über das Vermögen, die Vermögensgegenstände, Bargeld, Sparguthaben, Haus- Wohnungseigentum uvm der eigenen Freundin beim "Jugendamt" geschwiegen.

Mit anderen Worten: Diese Gruppe hat den Staat belogen und sich selbst die Taschen vollgestopft.

So etwas kann einem auch nur in Ostdeutschland, Landkreis Nordwestmecklenburg mit dem Nazidorf, bei in einer korrupten, kriminellen und neofaschistischen Vereinigung unter dem Deckmantel einer "Behörde” gelingen.

Fortsetzung:

10. Am 02.10.2012 erfolgt die nachweisliche seit Monaten geplante

Kindesentführung

(§ 235 Strafgesetzbuch).

Die Beschuldigte koordiniert noch am Vortag der Kindesentführung gezielt die geplante Kindesentführung mit der asozialen und kriminellen Gruppe aus Ostdeutschland sowie ihre Ankunft am nächsten Tag

im Bussardweg

(Wismar beim Nazidorf).

Dem Amtsgericht in Hamburg Blankenese erzählt sie und versichert sie eidesstaatlich, sie fahre mit den Kindern zum "Urlaub" nach "Süddeutschland". 

Mit anderen Worten: Das Amtsgericht Hamburg Blankenese wird bewusst und vorsätzlich sowie unter eidesstattlichen Versicherung angelogen.

Denn die entführten Minderjährigen werden, wie das Amtsgericht in Hamburg Blankenese bewusst angelogen und ihm gegenüber auch "eidesstattlich versichert” wurde, nicht nach "Süddeutschland” zum "Urlaub", sondern wie seitens der o. g. kriminellen und asozialen Gruppe geplant und abgesprochen, nach

Bussardweg

(Wismar beim Nazidorf)

verbracht.

Eine Kaskade von hoch verbrecherischen und kriminellen Aktionen, man beachte unter dem Deckmantel des "Staates" (einschließlich der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte), nimmt ihren Lauf.

Lebt man in Deutschland gefährlich, wenn man zu viel weiß und Zeuge hochkrimineller Abläufe der Behörden und der Justiz ist?

Fortsetzunng folgt.