Gericht oder Betrüger-Hochburg III?

Woanders in der BRD ist der Staat für die Kriminalitätsbekämpfung zuständig.

In Mecklenburg-Vorpommern scheint es so zu sein, dass Sie als Bürger Kriminalität der Beteiligten der staatlichen Institutionen enthüllen, bekämpfen und den Staat darauf aufmerksam machen müssen

Um konkrete Beispiele zu nennen:

1. Sie legen den Finger in die Wunde. Es ist nämlich vor dem Amtsgericht Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg u. a. Bargeld „verschwunden“.

Beweis (s. u.): MV3

Die Verantwortlichen umgehen unbequeme Fragen.

"Warum" eigentlich?

2. Auch im vorliegenden Fall liegt nachweislich weder die Legitimation noch Veranlassung noch die Zuständigkeit der Beteiligten vor. In Mecklenburg-Vorpommern brauchen die Beteiligten nichts zu fürchten, denn dort fragt niemand nach. 

Der Inhalt der Ihnen übermittelten Schreiben stimmt nachweislich nicht. Sie kontaktieren sofort die Beteiligten und bitten um Übersendung.

Folgendes Schreiben erhalten Sie dann.

Beweis: MV53

Auf Deutsch würde man zu einem solchen Schreiben schlichtweg dumme Ausrede sagen.

3. Später erhalten Sie folgendes Schreiben.

Beweis: MV54

In Mecklenburg-Vorpommern kann jede/r machen, was sie/er will.

Kontrollpersonen oder Kontrollinstanzen?

Fehlanzeige.

4. Der Zugang zu den Unterlagen wird Ihnen vereitelt. Es findet eine „mündliche Verhandlung“ statt. Sie bitten um Übersendung des Protokolls der „mündlichen Verhandlung“.

Dann erhalten Sie folgendes Gefasel:

Beweis: MV55

4a) Für die Übersendung des Protokolls der mündlichen Verhandlung gibt es rechtlich keine Gebühren.

4b) Auch ansonsten haben Sie bis heute keine „Gebührenanforderung“ erhalten.

Warum sind die Beteiligten auf solche Aktionen angewiesen?

Weil die Aktionen der Beteiligten nachweislich gänzlich willkürlich, grundfalsch und unzulässig sind.