Sie leben in Hamburg und die Armleuchter "klagen" Sie bei Jamel (Wismar mit dem Nazidorf) an.
Sie erhalten folgendes Schreiben:
Beweis (S. u.): MV85
A. Als allerstes möchten Sie von den Beteiligten wissen, was die Minderjährigen bitte schön bei Jamel zu suchen haben.
Außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern sind die Beteiligten offenbar voll auf die unvorstellbaren und z. T. hochkriminellen Aktionen & Abläufe der Beteiligten aus Mecklenburg-Vorpommern, teilweise unter dem Deckmantel der "Behörden", hereingefallen.
B. Sie als Bürger bitten auch, all die genannten "Zeugen" (MV85) bitte schön gerne und mit Vergnügen zu laden.
Die von den Hohlbirnen selbst genannten und von Ihnen als Bürger ausdrücklich gewünschten Zeugen werden nicht geladen.
Warum?
Weil die besagten "Zeugen" den Beteiligten den Boden unter den Füßen wegziehen würden.
Eine Gruppe von Asozialen, Neofaschisten und Schwerkriminellen (teilweise unter dem Deckmantel des "Staates") aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich dort um Ihre Kinder gesammelt.
C. Sie als Bürger fordern die kriminellen Hohlköpfe aus dem Osten der Republik auf,
die Erlaubnis,
mit der die Minderjährigen nach Wismar (Nazidorf bei Jamel) gebracht worden sind, bitte schön vorzulegen.
Sie als Bürger ahnen nicht mal ansatzweise, was und wie hier alles seitens der o. g. Gruppe von Asozialen, Neofaschisten und Hochkriminellen geplant wurde.
Bei den kriminellen Hohlbirnen und Neofaschisten aus dem Osten der Republik, unter dem Deckmantel des "Staates", herrscht auf einmal ein beklommenes Schweigen.
D. Warum?
Denn:
d1: Es gibt keine Erlaubnis. Es liegt der Straftatbestand
Kindesentführung und Beihilfe zur Kindesentführung.
d2: Die minderjährigen Kinder wurden durch die Gruppe von Asozialen, Neofaschisten und Schwerkriminellen urplötzlich und brutal aus ihrem Zuhause in Hamburg herausgerissen und seitens der o. g. Gruppe lange im Voraus geplant und illegal nach Wismar (Nazidorf bei Jamel) verbracht (Kindesentführung) und dort in Wismar in der Straße,
Bussardweg (Wismar),
versteckt.