Sie leben in Hamburg und die Armleuchter "klagen" Sie bei Jamel (Wismar mit dem Nazidorf) an.
Sie erhalten folgendes Schreiben:
Beweis (S. u.): MV85
A. Als allerstes möchten Sie von den Beteiligten wissen, was die Minderjährigen bitte schön bei Jamel zu suchen haben.
Außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern sind die Beteiligten offenbar voll auf die unvorstellbaren und z. T. hochkriminellen Aktionen & Abläufe der Beteiligten aus Mecklenburg-Vorpommern herreingefallen.
B. Sie als Bürger bitten auch, all die genannten "Zeugen" bitte schön gerne und mit Vergnügen zu laden.
Die von den Hohlbirnen selbst genannten und von Ihnen als Bürger ausdrücklich gewüschten Zeugen werden nicht geladen.
Es fragt sich nur, "warum"?
Eine Gruppe von Asozialen, Neofaschisten und Schwerkriminellen (teilweise unter dem Deckmantel des "Staates") aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich dort um Ihre Kinder gesammelt.
C. Sie als Bürger fordern die kriminellen Hohlköpfe aus dem Osten der Republik auf,
die Erlaubnis,
mit der die Minderjährigen nach Wismar (Nazidorf bei Jamel) gebracht worden sind, bitte schön vorzulegen.
Sie als Bürger ahnen nicht mal ansatzweise, was und wie hier alles seitens der o. g. Gruppe von Asozialen, Neofaschisten und Hochkriminellen geplant wurde.
Bei den kriminellen Hohlbirnen und Neofaschisten aus dem Osten der Republik, unter dem Deckmantel des "Staates", herrscht auf einmal ein beklommenes Schweigen.
D. Warum?
Weil:
d1: Es keine Erlaubnis gibt.
d2: Die minderjährigen Kinder durch die Gruppe von Asozialen, Neofaschisten
und Schwerkriminellen urplötzlich und brutal aus ihrem Zuhause in Hamburg
herausgerissen und seitens der o. g. Gruppe lange im Voraus geplant und illegal
nach Wismar (Nazidorf bei Jamel) verbracht (Kindesentführung) und dort im
Bussardweg
(in Wismar)
versteckt wurden.
d3: Das Amtsgericht in Hamburg Blankenese seitens der o. g. Gruppe dahingehend getäuscht wurde, in dem es dem Amtsgericht Hamburg Blankenese erzählt wurde, dass man mit den Minderjährigen nach “Süddeutschland” zu der Stiefschwester, die im Übrigen im Vorfeld voll informiert ist, dass die Minderjährigen nicht nach “Süddeutschland” zu ihr, sondern nach
Bussardweg
(in Wismar)
verbracht werden, fahre.
All diese Fakten sind auch dem Email-Austausch der Beteiligten zu entnehmen.
Fortsetzung:
E: Beim Hamburger
Amtsgericht Blankenese
ist initial eine besonders "kluge"
Frau Fanselow
und dann ist die "hochtalentierte"
Frau Klose
zuständig.
e1: Am 02.10.2012 erfolgt die (nachweislich) seit Monaten geplante Kindesentführung (§ 235 Strafgesetzbuch).
Fortsetzung folgt.