Viele Menschen glauben, dass Straftaten der Staatsakteure auf einer verfassungsrechtlichen Basis geahndet werden. Die Realität ist jedoch, dass oft versucht wird, solche Straftäter vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Was machen Sie, wenn bei Ihnen gestohlen wird? Polizei informieren? Was machen Sie, wenn die Polizei selbst die Tat begeht, auch Polizei informieren? Was machen Sie, wenn Sie dort nicht weiterkommen?
Die Aufsichtsbehörde einschalten? Was machen Sie, wenn sich die Aufsichtsbehörde bedeckt hält und eher ums Vertuschen der Geschehnisse bemüht ist? Das Gericht einschalten?
Was machen Sie, wenn vor dem Gericht die Beschuldigten zu verschonen und die Vorfälle zu kaschieren versucht wird? Die Justizbehörde einschalten? Was machen Sie, wenn die Aufsichtsbehörde selbst bei diversen Manipulationen, Verstößen uvm verwickelt ist?
Die öffentliche Kontrolle ist insofern alternativlos.
Um ein Beispiel zu nennen:
Sie kommen abends nach Hause und stehen vor einer Art Plünderung. Auch Tür und Fenster sind demoliert. Es ist unklar, was exakt und mit welchem Recht mitgenommen worden ist. Es wird ein „Beschluss“ aus Mecklenburg-Vorpommern vorgetäuscht. Es fehlt nämlich einiges.
Lediglich folgenden Zettel finden Sie im Flur auf den Boden geworfen: „Diverse Schreiben“.
Beweis (s. u.): HH1
Zuständig ist ein Herr Dierkes. Er wird kontaktiert und vor Rede und Antwort gestellt, vergeblich.
Beweis: HH2
Die Handlungen der Polizei sind nämlich nachweislich illegal, willkürlich und unbefugt.
Das Gericht versucht das Verfahren zu vereiteln. Die Hauptverantwortlichen sind, auch nachträglich, ums Vertuschen bemüht. Die Übeltäter selbst sind bis heute unbestraft geblieben. Zugang zu den Unterlagen und Auskunft bleiben verwehrt.
Beweis: HH3