Ist Deutschland ein Polizeistaat I?

Auf dem Papier nicht.

Wie sieht die Realität aus? Urteilen Sie selbst:

Ein Polizeistaat handelt rechtlich nicht gebunden. Repressalien gehören zu den Hauptmerkmalen. Ein Staat, in dem der Bürger gegen willkürliche Aktionen, auch die der Polizei, nicht durch seine Grundrechte und eine unabhängige Justiz geschützt wird.  Bürger sind willkürlichen Rechtsausübungen ausgesetzt.

Also, eine Staatsform, in dem Sie machtlos sind.

Ihre rechtmäßige und demokratische - für die Machthaber jedoch ungünstige – Verfahrensweise wird erschwert oder gar unmöglich gemacht. Mittel dafür sind z. B. Observationen, Einschüchterungsversuche, Belästigungen, willkürliche Entscheidungen, Strafandrohungen, Nötigung, Diffamierungen uvm.

Um konkrete Beispiele zu nennen:

Zu Ihrem Nachteil wird nachweislich gelogen und betrogen. Sie legen kriminelle Handlungen und Missetaten der Beteiligten auf höchsten Ebenen offen. Folglich werden Sie zur Zielscheibe gemacht. Sie werden belästigt, traktiert und drangsaliert.

Im guten Glauben an Recht und Ordnung versuchen Sie, sich zu verteidigen.

In einem Eil- und Hauptverfahren schalten Sie das Gericht ein. Beim Gericht herrschen chaotische Zustände. Ihr Anliegen wird hin und her jongliert. Dann werden Ihnen ca. 6 verschiedene Aktenzeichen mitgeteilt. Dann streiten sich die Gerichte quasi untereinander, wer zuständig wäre. Es vergehen wieder Monate.

Vor dem Gericht erklärt sich ein Herr Rehmet von der Polizei Hamburg verantwortlich (Ein Teil der Abläufe wurden in der Rubrik - Behörden - bereits beschrieben). Herr Rehmet von der Polizei schreibt dem Gericht:

Die Polizei wisse "nicht", worum und um "welche" konkreten Fälle es gehen würde sowie von "welchen" Polizeieinsätzen Sie sprechen. Die Aktionen und Aussagen der Beteiligten sind nicht nur skandalös und ekelerregend, sondern sind an Peinlichkeit und Inkompetenz nicht zu überbieten.

Sie als Bürger sollen einen konkreten Fall schildern. Das tun Sie auch.

Also, konkreter Fall Nr. 1:

Beweis (s. u.): HH25

HH25: Es wird nachweislich ein “Beschluss“ vorgetäuscht. Über mehrere Tage, z. T. zu Unzeiten, kommen mehrere Polizeibeamte zu Ihnen und wollen Sie "verhaften“. Sie werden nachweislich willkürlich genötigt, verleumdet, drangsaliert, diskriminiert, beleidigt und diskreditiert. Insgesamt über 6 Einsätze mit je drei Beamten, also insgesamt ca. 18 Beamte.

Herr Michael Rehmet von der Polizei Hamburg schreibt weiter dem Gericht:

Sie hätten "keine" konkreten Einsätze genannt und würden lediglich auf irgendwelche behaupteten und nicht nachvollzielbare Aktionen Bezug nehmen (Originaltext).

Sie als Bürger sollen dem Gericht einen konkreten Fall nennen. Das tun Sie auch.

Konkreter Fall Nr. 2:

Beweis: HH17

Während Herr Michael Rehmet von der Polizei Hamburg schweigt, das Gericht anschwindelt und Sie degradiert, steht er mit der zuständigen Polizeidienststelle bei Ihnen weiter in Verbindung und stachelt diese weiter gegen Sie auf. Sie haben fortlaufend und kunterbunt Polizeibeamten vor Ihrer Tür.

Ja, wir reden über Deutschland.

Herr Michael Rehmet schreibt dem Gericht jedoch weiter:

Die Polizei wisse "nicht", worum und um "welche" konkreten Fälle es gehen würde sowie von "welchen" Polizeieinsätzen Sie sprechen. Sie hätten "keine" konkreten Einsätze genannt und würden lediglich auf irgendwelche behaupteten und nicht nachvollzielbare Aktionen Bezug nehmen (Originaltext).

Sie als Bürger sollen dem Gericht einen konkreten Fall nennen. Das tun Sie auch.

Konkreter Fall Nr. 3:

Beweis: HH57

Das von Ihnen nachweislich eingeleitete Hauptverfahren gegen die Polizei mit anschließenden mehrfachen Aufklärungen und Erinnerungen der Beteiligten ist verschollen und wird bis heute verschleppt, während Sie seitens derselben Beteiligten weiterhin tagtäglich (heute noch) drangsaliert, genötigt und belästigt werden.

Ja, wir reden über Deutschland.

Kann man sagen, dass es sich innerhalb der Justiz in Deutschland teilweise eine Art Gaunerbanden ähnliche Strukturen entwickelt haben?

Die zuständige Aufsichtsperson beim Verwaltungsgericht ist ein Herr Andreas Lambiris.

Und, Herr Rehmet von der Polizei "wisse" immer noch "nicht", worum und um "welche" konkreten Fälle es gehen würde sowie von "welchen" Polizeieinsätzen Sie sprechen.

Sie als Bürger sollen dem Gericht einen konkreten Fall nennen. Das tun Sie auch.

Konkreter Fall Nr. 4:

Beweis: HH65

Ja, wir reden über Deutschland.

Das Verfahren ist beim Amtsgericht anhängig. Es gibt keinen Verweisungsbeschluss. Ungeachtet dessen erklärt sich irgendwann das Verwaltungsgericht Hamburg für zuständig und teilt Ihnen zwei Az, je für das von Ihnen eingeleitete Eil- UND Hauptverfahren, mit.

Sie reichen sämtliche Unterlagen und Beweise mit Darstellung der o. g. konkreten Fälle (unter Angabe der von Ihnen mitgeteilten Az fürs Eil UND Hauptverfahren) beim Verwaltungsgericht ein.

Während Ihre Angelegenheit beim Gericht gegen die Polizei weiter gekonnt verschleppt wird, werden Sie weiterhin durch dieselben Beteiligten schikaniert, bedrängt, diskreditiert und bedroht. Das enge Umfeld kriegt Sämtliches mit und kann es bezeugen.

Ja, die Rede ist von Deutschland.

Sie reichen weitere Unterlagen und Beweise mit Darstellung der o. g. konkreten Fälle (unter Angabe der von Ihnen mitgeteilten Az fürs Eil- UND Hauptverfahren) beim Verwaltungsgericht ein.

Das Eil- UND Hauptverfahren werden sodann auf einmal durch das Verwaltungsgericht Hamburg zurück beim Amtsgericht Hamburg abgegben.

Fortsetzung:

Die nachweislich illegalen, schmutzigen und hochkriminellen sowie rassistischen Aktionen haben ihre Wurzeln in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Amtsgericht in Hamburg sieht das Verwaltungsgericht Hamburg als das zuständige Gericht an. Sämtliches wird an das Hamburger Verwaltungsgericht zurückgeschickt.

Wer ist eigentlich ein Jörn Weitzmann (Friedrichshof HP, Ferdinandstraße 29-33, 20095 Hamburg) mit Verbindungen nach Rostock und was ist aus dem Strafverfahren gegen Jörn Weitzmann geworden?

Weiteres folgt.