Sie werden als Bürger fortlaufend und willkürlich durch die Hamburger Polizei belästigt, schikaniert, tyrannisiert und nachgestell.
Sie werden tagtäglich, angestiftet von einer kriminellen Gruppe aus Ostdeutschland (Mecklenburg-Vorpommern), unter dem Deckmantel des “Staates“, durch die Hamburger Polizei verfolgt und torpediert.
Dabei gefährden die o. g. Verbrecher aus Ostdeutschland
Ihre Gesundheit und Ihr Leben!
Ein solcher Zustand ist eigentlich für korrupte, autoritäre unf kriminelle Staaten typisch.
Sie als Bürger haben einfach keine Ruhe und sind einfach der Willkür ausgesetzt.
Sie wenden sich im Januar 2024 an die Hamburger Bürgerschaft und bitten um Abhilfe.
Eine Frau, Theresa Gehrmann, ist zuständig.
Im August 2024, 8 Monate später, erhalten Sie folgendes Schreiben.
Bweis (s. u.): HH98
Inzwischen sind anderthalb Jahre vergangen und nichts ist passiert.
Während Sie als Bürger tagtäglich (heute noch) weiter tyrannisiert werden, bittet man Sie um "etwas Geduld".
Sichert man so das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit?
Nein!
Ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich auf folgende Grundprinzipien verlassen können:
Rechtsgleichheit – alle Menschen werden vor dem Gesetz gleich behandelt.
Willkürverbot – staatliches Handeln muss nachvollziehbar, rechtmäßig und verhältnismäßig sein.
Rechtsweggarantie – wer sich ungerecht behandelt fühlt, muss effektiv dagegen vorgehen können.
Transparente, zügige Verfahren – Behörden und Institutionen haben eine Antwortpflicht und müssen zeitnah handeln.
Wenn sich ein Bürger wiederholt an die zuständigen Stellen wendet, Beweise über Willkür, Schikanen, Gefährdung von Gesundheit und Leben vorlegt – und nach über anderthalb Jahren keine Abhilfeerfährt –, ist es Staatsversagen und Mitverantwortung.
Der Umstand, dass nichts geschieht, obwohl klare Fakten und Beweise vorliegen, ist als institutionelles Wegsehen oder gar stilles Dulden zu werten.
Das ist ein massiver Vertrauensbruch – nicht nur in einzelne Beamte oder Abteilungen, sondern in die Funktionsfähigkeit demokratischer Kontrolle insgesamt.