Wenn der Staat versagt I

Für die Gewährleistung von Recht und Ordnung ist der Staat zuständig. Was ist, wenn staatliche Institutionen versagen und zu vertuschen versuchen?

Der Freiheitentzug während der 7-monatigen Mahnwache vor dem Bundeskanzleramt in Berlin erfolgte nachweislich auf Grundlage wahrheitswidriger Angaben, Vortäuschung falscher und frei erfundener Gegebenheiten und bei gleichzeitiger Unterdrückung wahrer Tatsachen.

Eine Gruppe von Kriminellen und z. T. Rassisten aus Mecklenburg-Vorpommern sind hier mitbeteiligt gewesen.

Die Verantwortlichen, einschließlich Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin, versuchen die Vorfälle vor dem Bundeskanzleramt in Berlin zu vertuschen. Zugang zu entscheidungsrelevanten Unterlagen wird geblockt, Transparenz verhindert und Klärung vermieden. Bei der Staatsanwaltschaft in Berlin ist ein Herr Sommer zuständig.

Das Recht auf Akteneinsicht hat verfassungsrechtliche Grundlage. Das Gesetz verstärkt hier sogar zusätzlich, wie vorliegend bei Freiheitsberaubung, die Rechte der Verletzten.

Es geht um das Strafverfahren gegen die Beschuldigten aus den eigenen Reihen.

1. Sie selbst möchten hierzu weitere Unterlagen, Begründungen und Beweise bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Entscheidungsrelevante Unterlagen und Beweise sind bei der zuständigen Polizeidienststelle. 

Sie sind auf diese Unterlagen und Beweise angewiesen.

Diese Polizeidienststelle Berlin bestätigt, dass dort eine Akte mit  53 Seiten vorliegt. Die Polizeidienststelle versucht jedoch mit allen Mitteln den Zugang zu diesen Unterlagen zu verhindern und die Vorfälle zu vertuschen. Diese Akte impliziert alle in dem Zuständigkeitsbereich fallenden Vorgänge der Dienststelle.

Zwischen der Polizeidienststelle und der Staatsanwaltschaft findet ebenso reger Austausch statt.

Da die o. g. Polizeidienststelle die Angelegenheit Monate lang zu verschleppen, Transparenz und Klärung zu umgehen versucht, wird sie gerichtlich in Anspruch genommen.

Es geht um die o. g. Beweisstücke und Unterlagen bei der vorbenannten Polizeidienststelle, deren Einreichung, auch zwecks Verteidigung, bei der Staatsanwaltschaft alternativlos ist.

Was passiert jetzt?

1a. Am 09. Oktober 2019 beantragt die Polizei prompt Wartezeit, Fristverlängerung, um 4 Wochen.

Beweis (s. u.): B12

1b. Wunschgemäß wird auch am 15. Oktober die Frist um 4 Wochen verschoben.

Beweis: B13

1c. Am 16. Oktober 2019 schreibt die Staatsanwaltschaft zugleich Sie an und setzt Ihnen eine Frist von 2 Wochen, Ihre Begründung, welche auch von den obigen Ihnen vorenthaltenen Beweisstücken und Unterlagen abhängig ist, einzureichen. Nach Ablauf von zwei diesen Wochen würde er die Beschwerde "unverzüglich prüfen“.

Beweis: B14

Der Sachverhalt wird den Verantwortlichen erneut geschildert. Es stellt sich schnell heraus, dass es hier gar nicht um Ordnung und Rechtsfindung, sondern eher um Vertuschung und Rechtsdrehung geht.

So laufen also hier im Lande „Ermittlungen“ ab, wenn die Übeltäter aus den eigenen Reihen sind.

2. Wie läuft es bei der Staatsanwaltschaft ab?

Sie erhalten lediglich eine Abschrift eines Bescheides, dessen Inhalt vorne und hinten nicht stimmt. Sie bitten die Staatsanwaltschaft um Einsicht in deren Akte. Initial erschwert sie diese. Dann wird gemauert. Erst nach Einschaltung der Aufsichtsbehörde gibt es überhaupt, dem Anschein nach, ansatzweise Bewegung.

Sie fragen die Staatsanwaltschaft, aus wie vielen Seiten die Akte besteht?

Antwort der Staatsanwaltschaft: 42 Seiten

Sie übersendet Ihnen auch diese chaotischen und z. T. völlig belanglosen 42 Zettel als „Akte“. Es stellt sich schnell heraus, dass Ihnen weder die versprochene Akteneinsicht gewährt noch die Akte übersandt worden ist. Denn entscheidungsrelevante Inhalte fehlen und werden Ihnen vorenthalten.

Sie konfrontieren die Staatsanwaltschaft auch damit. Die Staatsanwaltschaft hüllt sich dann Monate lang in Schweigen. Später umgeht sie Ihre Anfragen mit fingierten Ausreden.

Warum?

Die Staatsanwaltschaft hatte Sie angelogen. Denn die Recherchen ergeben, dass die Akte nicht nur aus „42“ besteht, sondern nachweislich aus über 88 Seiten.

Den Fantasien des Staatsanwalts sind scheinbar keine Grenzen gesetzt. Er möchte tatsächlich behaupten, dass er weitere 46 Seiten „Emails“ mit Ihnen geschrieben hätte.

Anzumerken ist, dass seine „Seite 1-42" ebenfalls so gut wie aus, z. T mehrfach wiederholt kopierte Seiten, Ihrer eigenen „Emails“  bestehen.

Akteneinsicht oder weitere Auskünfte aus den Akten wolle er Ihnen "nicht“ erteilen.

Auch vor dem Gericht werden die Beteiligten der wahrheitswidrigen Angaben und Manipulationsversuche überführt. Es wird geschwindelt und getrickst. Das Gericht ist ebenso eher ums Vertuschen der Abläufe bemüht und verschleppt das Verfahren seit dem Jahre 2019.

Warum sind die Beteiligten auf solche Aktionen angewiesen?

Welche Rolle spielt das Bundeskanzleramt in Berlin bei den Vorkommnissen und der ganzen Angelegenheit?